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Testpflicht an Schulen ab 12.04.2021

09. 04. 2021

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Einführung einer Testpflicht an Schulen auf SARS-CoV-2 beschlossen. Die Testpflicht wird eingeführt, um einen flächendeckend sicheren Unterricht zu gewährleisten.

Ab Montag ist für den Schulbesuch ein aktueller Nachweis notwendig, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Diese Regelung betrifft alle Personen der Schulgemeinschaft und auch Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Schule aufhalten. Ohne Nachweis (Selbstauskunft, Bestätigung Testzentrum/Apotheke/Hausarzt) oder Selbsttest in der Schule ist keine Teilnahme am Unterricht möglich. Liebe Eltern, nutzen Sie für Ihr Kind die Möglichkeiten des Testens. Unterstützen Sie damit, dass Ihr Kind und die Schulgemeinschaft in der Schule gut und sicher lernen können.

Ihre Schulleitung

 

Auf einen Blick

Geschichte der Förderschule

Die offizielle Gründung unserer Schule für Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung zum Schuljahr 1991/92 hat eine Vorgeschichte. Denn bereits 1990/91 begann der Unterricht mit zwei Klassen im Gerhard-Hauptmann-Stift. Weitere vier Klassen wurden zum zweiten Halbjahr des gleichen Schuljahres mit Kindern aus dem Kinderheim St. Josef gebildet und in dieser Einrichtung unterrichtet.

Zwei Jahre bestanden zwei Schulstandorte, zum einen - nach einem Umzug 1991 - im ehemaligen Hortgebäude der Albert-Schweitzer-Schule in der Friedensstraße und zum anderen weiterhin im Kinderheim St. Josef.  Den Namen des Liedermachers Reinhard Lakomy erhielt die Schule am 26. Mai 1997. Dieses Datum ist seither fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Schule.