Testpflicht an Schulen ab 12.04.2021

09. 04. 2021

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Einführung einer Testpflicht an Schulen auf SARS-CoV-2 beschlossen. Die Testpflicht wird eingeführt, um einen flächendeckend sicheren Unterricht zu gewährleisten.

Ab Montag ist für den Schulbesuch ein aktueller Nachweis notwendig, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Diese Regelung betrifft alle Personen der Schulgemeinschaft und auch Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Schule aufhalten. Ohne Nachweis (Selbstauskunft, Bestätigung Testzentrum/Apotheke/Hausarzt) oder Selbsttest in der Schule ist keine Teilnahme am Unterricht möglich. Liebe Eltern, nutzen Sie für Ihr Kind die Möglichkeiten des Testens. Unterstützen Sie damit, dass Ihr Kind und die Schulgemeinschaft in der Schule gut und sicher lernen können.

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