Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Verfahrensweise zur Maskenpflicht ab 01.12.2020 und Information zum späteren Schulbeginn nach den Ferien

03. 12. 2020

Alle Unterrichtsangebote finden an unserer Schule weiterhin nach Stundenplan statt. Seit 01.12.2020 gilt mit der 3. Änderung der Achten Eindämmungsverordnung (EDVO) eine Maskenpflicht ab Klasse 7 im Unterricht. Davon weichen wir an der Reinhard-Lakomy-Schule auf der Grundlage der im §1 Abs.2 Nr.3 der EDVO beschriebenen Ausnahme ab. Freiwillig kann ein MNS selbstverständlich getragen werden. Notwendig ist das Tragen des MNS im Schulgebäude und im Schulgelände, da Abstände hier selten eingehalten werden können. Wir bitten auch Fahrdienste, Hort, Sorgeberechtigte und Gäste dringend um Einhaltung der Maskenpflicht. Achtung: Die Weihnachtsferien wurden verlängert. Der Schulbetrieb beginnt erst am Montag, dem 11.01.2021.

 

Auf einen Blick

Geschichte der Förderschule

Die offizielle Gründung unserer Schule für Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung zum Schuljahr 1991/92 hat eine Vorgeschichte. Denn bereits 1990/91 begann der Unterricht mit zwei Klassen im Gerhard-Hauptmann-Stift. Weitere vier Klassen wurden zum zweiten Halbjahr des gleichen Schuljahres mit Kindern aus dem Kinderheim St. Josef gebildet und in dieser Einrichtung unterrichtet.

Zwei Jahre bestanden zwei Schulstandorte, zum einen - nach einem Umzug 1991 - im ehemaligen Hortgebäude der Albert-Schweitzer-Schule in der Friedensstraße und zum anderen weiterhin im Kinderheim St. Josef.  Den Namen des Liedermachers Reinhard Lakomy erhielt die Schule am 26. Mai 1997. Dieses Datum ist seither fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Schule.