Verfahrensweise zur Maskenpflicht ab 01.12.2020 und Information zum späteren Schulbeginn nach den Ferien

03. 12. 2020

Alle Unterrichtsangebote finden an unserer Schule weiterhin nach Stundenplan statt. Seit 01.12.2020 gilt mit der 3. Änderung der Achten Eindämmungsverordnung (EDVO) eine Maskenpflicht ab Klasse 7 im Unterricht. Davon weichen wir an der Reinhard-Lakomy-Schule auf der Grundlage der im §1 Abs.2 Nr.3 der EDVO beschriebenen Ausnahme ab. Freiwillig kann ein MNS selbstverständlich getragen werden. Notwendig ist das Tragen des MNS im Schulgebäude und im Schulgelände, da Abstände hier selten eingehalten werden können. Wir bitten auch Fahrdienste, Hort, Sorgeberechtigte und Gäste dringend um Einhaltung der Maskenpflicht. Achtung: Die Weihnachtsferien wurden verlängert. Der Schulbetrieb beginnt erst am Montag, dem 11.01.2021.