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Beachtung Maskenpflicht Schülerbeförderung

21. 09. 2020

 

21.09.2020 In der 8. Eindämmungsverordnung wurde unter § 3 zum Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt, dass in der Schülerbeförderung ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen ist.

„Jeder Nutzer des ÖPNV und öffentlicher Fernverkehrsmittel hat eine textile Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung nach §1 Abs. 2 zu tragen. Dies gilt auch für die Nutzung des freigestellten Schülerverkehrs.“

 

Auf einen Blick

Geschichte der Förderschule

Die offizielle Gründung unserer Schule für Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung zum Schuljahr 1991/92 hat eine Vorgeschichte. Denn bereits 1990/91 begann der Unterricht mit zwei Klassen im Gerhard-Hauptmann-Stift. Weitere vier Klassen wurden zum zweiten Halbjahr des gleichen Schuljahres mit Kindern aus dem Kinderheim St. Josef gebildet und in dieser Einrichtung unterrichtet.

Zwei Jahre bestanden zwei Schulstandorte, zum einen - nach einem Umzug 1991 - im ehemaligen Hortgebäude der Albert-Schweitzer-Schule in der Friedensstraße und zum anderen weiterhin im Kinderheim St. Josef.  Den Namen des Liedermachers Reinhard Lakomy erhielt die Schule am 26. Mai 1997. Dieses Datum ist seither fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Schule.